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Deutscher

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Deutscher Artikel

Ein(e) Deutsche(r) ist:

  • Juristisch ein Mensch mit deutscher Staatsangehörigkeit, also ein Bürger eines deutschen Staates. Diese Staatsangehörigkeit wird vom fraglichen Staat nach den dafür geltenden Gesetzen verliehen. Heute genannt sich ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland als deutscher Staat und ihre Staatsbürger als Deutsche; in historischen Kontexten sind aber auch Österreich, Luxemburg, Liechtenstein, die deutsche Schweiz und die Niederlande (Niederdeutsch) deutsche Staaten. Ihre Bürger nennen sich aber heute offiziell nicht mehr als Deutsche. Frühere deutsche Staatsangehörigkeiten: DDR, Deutsches Reich, 1.Republik Österreich.

Juristisch wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch". Diese juristische Sichtweise ist natürlich aus historischer Sicht gesehen falsch, da das Deutsche Reich de facto nicht mehr existiert und sein Gebiet auf verschiedene Staaten aufgeteilt wurde bzw. auf seinem Grund neue Staaten (BRD, DDR, Österreich) entstanden sind.

Das Deutschtum in dem Sinne der Staatsangehörigkeit ist unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, so dass es zu dem Beispiel Deutsche türkischer Herkunft gibt und Deutsche deutscher Herkunft und Türke deutscher Herkunft.

  • Ethnologisch ein Angehöriger des deutschen Volks mit ihrem Ethnonym . Das Merkmal, in diesem Sinne Deutscher zu sein, ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit. So lassen sich die deutschstämmigen Menschen auf der gesamten Welt auch als Deutsche nennen.

Umgangssprachlich ist mit "Deutscher" meist die ethnologische Zugehörigkeit gemeint.

Buch-Tipp: Abbitte. SPIEGEL-Edition Band 9 Wow ! ! ! Ich habe das Buch noch nicht ganz durch, kann aber jetzt schon sagen, dass es eines meiner Favoriten ist. McEwan schreibt unglaublich! Beim Lesen meint man, man stünde neben dem Protagonisten. So tolle Bilder, so unglaubliche Gefühle. Ich freue mich schon auf heute Abend, da geht es weiter. Leute schnappt euch das Buch und lest, es...

Grundgesetz der BRD

Artikel 116 - "Deutscher" in dem Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

(1) Deutscher in dem Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiete des Deutschen Reiches nachdem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nachdem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zu dem Ausdruck gebracht haben.

Siehe auch: Deutsche, Bekannte Deutsche

Weiteres zu dem Artikel Deutscher

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